Erstellung, Prüfung und Anpassung von Dienstverträgen für Arbeiter und Angestellte sowie (unter Berücksichtigung der gesellschaftsrechtlichen Vorgaben) für Geschäftsführer bzw. Vorstandsmitglieder; Rechtsberatung im Zusammenhang mit der Anwendung von Kollektivnormen des Arbeitsrechts; Beratung bei Umstrukturierungs- und Rationalisierungsmaßnahmen sowie bei Betriebsübergang oder Insolvenz; Beratung hinsichtlich der Vermeidung von Lohn- und Sozialdumping; außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei der Durchsetzung bzw. Abwehr sämtlicher arbeitsrechtlicher Ansprüche etwa betreffend die Beendigung von Dienstverhältnissen durch Kündigung oder Entlassung;